Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
ibr-online. Die Datenbank für Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Urteilssuche
Datenbestand
Derzeit 130.980 Volltexte.
In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht 4 aktuelle Urteile eingestellt.
Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 175 Urteile neu eingestellt.
Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.
Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.
Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.
Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.
Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 4756
Architekten und Ingenieure
Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks
BGH, Urteil vom 09.07.1962 - VII ZR 98/61
a) Der Architekt haftet für Mängel des Bauwerks, die auf seine fehlerhafte Planung zurückzuführen sind, auch dann nach den Vorschriften des § 635 BGB (nicht aus positiver Vertragsverletzung), wenn ihm weder die Oberleitung noch die örtliche Bauaufsicht übertragen worden sind.*)
b) In einem solchen Falle verjähren die Ersatzansprüche gegen ihn in 5 Jahren (Ergänzung von BGHZ 32, BGHZ Band 32 Seite 206 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 1198).*)