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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 0112; IMRRS 2012, 0076
Zwangsvollstreckung
Betriebskosten fallen nicht unter Aufwendungsersatz
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 34/11
Der Zwangsverwalter kann die im laufenden Abrechnungszeitraum bis zum Zuschlag verauslagten, nicht durch Mietervorauszahlungen abgedeckten Betriebskosten von dem Ersteher nicht als Aufwendungsersatz analog § 670 BGB beanspruchen.*)