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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "IX ZR 220/11" ODER "IX ZR 220.11"
(sortiert nach Relevanz Verkündungsdatum)
Bester Treffer:
IBRRS 2013, 2464
Bauhaftung
Kein Schaden trotz zweckwidriger Verwendung von Baugeld!
BGH, Beschluss vom 26.04.2013 - IX ZR 220/11
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2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2013, 2464
Mit Beitrag
Bauhaftung
Kein Schaden trotz zweckwidriger Verwendung von Baugeld!
BGH, Beschluss vom 26.04.2013 - IX ZR 220/11
Wird Baugeld zweckwidrig verwendet, entfällt ein ersatzfähiger Schaden des Bauhandwerkers, sofern an ihn pflichtgemäß geleistete Zahlungen anfechtungsrechtlich keinen Bestand gehabt hätten.*)
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IBRRS 2011, 4697
Mit Beitrag
Bauvertrag
BauFordSiG: Auch der Generalunternehmer ist Baugeldempfänger!
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2011 - 4 U 202/10
Die Baugeldverwendungspflicht obliegt nicht allein dem Bauherrn, sondern auch einem Generalüber- und Generalunternehmer sowie sonstigen Baubeteiligten, die als \"Zwischenperson\" die Verfügungsgewalt über Baugeld zur Finanzierung der Bauleistungen erlangt haben.
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