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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 3226; IMRRS 2013, 1674
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und Notare
"RA auch zugelassen am OLG": Verstoß gegen Irreführungsverbot?
BGH, Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 146/12
Solange der Umstand, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedarf, für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit darstellt, verstößt ein Rechtsanwalt, dem vor dem 1. Juni 2007 eine solche Zulassung erteilt worden ist und der hierauf in einem Zusatz zur Namensleiste seines Briefkopfs hinweist, nicht gegen das Irreführungsverbot nach § 5 Abs. 1 UWG.*)
Die Angabe "auch zugelassen am OLG" im Briefkopf eines Rechtsanwaltes ist als Werbung mit Selbstverständlichkeiten irreführend und daher zu unterlassen.*)