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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "7 U 67/06" ODER "7 U 67.06"
(sortiert nach Relevanz Verkündungsdatum)
KG, Urteil vom 08.05.2009 - 7 U 67/06
VolltextIBRRS 2008, 0153; IMRRS 2008, 0096
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.2006 - 7 U 67/06
VolltextBau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 96/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextKG, Urteil vom 08.05.2009 - 7 U 67/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 11.12.2008 - VII ZR 235/06
1. Die in einem Auftrag enthaltenen Leistungen eines Ingenieurs für eine Anlage des Straßenverkehrs sind gemeinsam abzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn der Planungsauftrag nicht umfassend ist, sondern nur Teilplanungsleistungen, die die Planung einzelner Gewerke betreffen, in Auftrag gegeben worden sind.*)
2. Sind für diese Teilplanungsleistungen nicht alle Grundleistungen in Auftrag gegeben, muss das Honorar nach § 5 Abs. 2 HOAI gemindert werden. Sind unterschiedliche Grundleistungen für die verschiedenen Planungsbereiche in Auftrag gegeben, so muss eine sich an § 5 Abs. 2 HOAI orientierte Gewichtung stattfinden.*)
3. Das Objekt im Sinne der §§ 3 Nr. 1, 52 Abs. 1 HOAI wird durch den Vertragsgegenstand bestimmt; das gilt auch hinsichtlich der Einordnung eines Objekts in eine Honorarzone (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - VII ZR 2/04, BGHZ 165, 382 = IBR 2006, 208).*)
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.2006 - 7 U 67/06
1. Gibt der Insolvenzverwalter eine zur Sicherheit abgetretene Forderung frei, kann der Insolvenzschuldner diese gerichtlich im Wege der Prozessstandschaft geltend machen.
2. Eine vom Insolvenzschuldner erhobene Klage ist jedoch unzulässig, wenn dadurch das Kostenrisiko zu Lasten des Gegners verhindert oder ausgeschlossen wird.
VolltextOLG Celle, Urteil vom 05.07.2006 - 7 U 67/06 (L)
Der Pächter landwirtschaftlicher Flächen ist ohne eine zulässige abweichende Parteivereinbarung bei Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zur unentgeltlichen Übertragung von Zahlungsansprüchen auf den Verpächter verpflichtet.*)
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