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Zu hell für die Nacht: Klage gegen Wegbeleuchtung auf Nachbargrundstück
© Alexandre Zveiger - Fotolia
Zwei Nachbarn aus Untermenzing stritten sich über die von einem der Nachbarn auf der Zufahrt zu dessen Grundstück angebrachte Beleuchtung. Die Zufahrt zum hinteren Grundstück führt in nur einem Meter Abstand an der Hausfassade des vorderen Nachbarn vorbei. An der Zufahrt sind gegenüber von der Hausfassade drei Lampen installiert, welche mit einem Bewegungsmelder versehen sind. Die Lampen leuchten durchgehend abgeschwächt und bei Erkennen einer Bewegung verstärkt. Die Eigentümer des vorderen Hauses beklagten, dass durch die Lampen ihr Wohnzimmer im Erdgeschoss hell erleuchtet werde, im Schlafzimmer im ersten Stock werde die Decke erleuchtet. Dies sei geeignet, Schlafstörungen hervorzurufen.
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