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WEG darf Teich stilllegen und neu bepflanzen
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Die Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung nahe der Münchner Isarauen wehrte sich vor dem Amtsgericht München gegen einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), einen auf der Wohnanlage befindlichen Teich stillzulegen und zu bepflanzen. Seit dem Bau der Wohnanlage in den 1950er Jahren befand sich auf der im Gemeinschaftseigentum befindlichen Grünfläche vor der Terrasse der Eigentümerin ein Teich.
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