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NRW schafft neue Bürokratiehürde beim Bauen
© Ralf Geithe - iStock
Im Zuge der Novellierung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), welche in Kürze im Landtag beschlossen werden soll, wird im § 54 (3) - ohne sachlichen Grund - künftig ein Großteil der mit der Erstellung von Brandschutzkonzepten für bauliche Anlagen befassten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz ausgeschlossen. Die ersatzlose Streichung des Satzes "...oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind." im aktuellen Gesetzentwurf führt faktisch zu einem Tätigkeitsverbot für erfahrene Praktiker und langjährig tätige Sachverständige in NRW und anderer Bundesländer. Für Bauherrinnen und Bauherren ist das eine schlechte Nachricht: Statt schneller und unbürokratischer wird es für sie komplizierter und teurer.
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