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VPB: Einzugstermin fixieren und Baufortschritte kontrollieren
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Wer ein neues Haus schlüsselfertig kauft, möchte genau wissen, wann man in sein Eigenheim einziehen kann. Dieses Interesse schützt das Gesetz: Verpflichtet sich ein einziger Unternehmer gegenüber einem Verbraucher zum Bau des neuen Hauses oder erwirbt er es von einem Bauträger, der neben dem Haus gleich das Grundstück mitliefert, dann müssen die Anbieter einen Fertigstellungstermin verbindlich im Vertrag vereinbaren. Klappt das nicht, weil der Vertrag zu früh geschlossen wird, muss die Bauzeit verbindlich angegeben werden.
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