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Winter, Schnee und Eis: Wer muss räumen und streuen?
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Im Winter wird es wieder Zeit für das Räumen und Streuen. Diese Pflicht haben auf öffentlichen Straßen und Plätzen die Gemeinden. Hinsichtlich der Gehwege vor Privathäusern (und in einigen Orten auch von Teilen der öffentlichen Straßen) übertragen sie ihre Räumpflicht regelmäßig per Satzung auf die Eigentümer der benachbarten Grundstücke. Vermieter müssen nicht nur auf dem öffentlichen Gehweg für die Sicherheit der dort verkehrenden Personen sorgen, sondern auch auf dem eigenen Grundstück. Kommen sie als Eigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nach, kann es zu erheblichen Schadensersatzforderungen kommen. Sie können per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht auf ihre Mieter übertragen. Bei Privatwegen müssen sich deren Eigentümer um das Räumen und Streuen kümmern.
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