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Rechtsanwältin muss der Überlastung ihrer Mitarbeiter bei personeller Ausdünnung entgegenwirken
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In einer Rechtsanwaltskanzlei muss sichergestellt werden, dass die Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllen, wenn die Belegschaft durch Krankheit und Ausscheiden einer Mitarbeiterin reduziert ist. Einer eventuellen Überlastung, die dadurch entsteht, dass dem verbliebenen Personal zu viele Aufgaben übertragen werden, muss entgegengewirkt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Antrag einer Rechtsanwältin auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist zurückgewiesen, da sie entsprechende geeignete Maßnahmen nicht dargelegt hatte.
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