Nachrichten zum Immobilienrecht
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Vermietung von WG-Zimmern: Wer wird Vertragspartner des Energie-Versorgers?
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Der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich - bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags - das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) - und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall, an den Mieter - einer Wohnung richtet, wenn die einzelnen Zimmer der Wohnung durch separate Mietverträge vermietet sind, die Wohnung aber lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt.
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