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Immobesitzer: Wie lege ich Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid ein?
© AndreyPopov - iStock
Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, bekommt nicht nur einen einzigen Grundsteuerbescheid. Vielmehr sind es drei Bescheide, die ersten beiden meist in einem gemeinsamen Briefumschlag. Bei diesen handelt es sich um den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Absender ist das Finanzamt. Die ermittelten Werte dienen dann der Ermittlung der zu zahlenden Grundsteuer, die aber erst im dritten Bescheid auftaucht. Dieser kommt von der Gemeinde und wird überwiegend erst 2024 verschickt. Denn: Die neue Grundsteuer gilt erst ab 2025. Trotzdem bleibt Eigentümern von Häusern und Wohnungen nicht viel Zeit zum Reagieren: Wollen sie gegen die Grundsteuerbescheide vorgehen, müssen sie bereits gegen einen der ersten beiden Bescheide Einspruch einlegen. Dafür haben sie einen Monat Zeit. Ist die Frist abgelaufen, sind diese Bescheide bindend, auch, wenn sie Fehler enthalten sollten.
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