Nachrichten zum Recht am Bau
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Bezahlbares Bauen braucht angesichts unsicherer Lage wirksamen "Booster"
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Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht. Damit soll die im Koalitionsvertrag enthaltene Anhebung des steuerlichen (linearen) Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau von 2 auf 3 Prozent erfolgen - allerdings erst für neue Mietwohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden. Gleichzeitig soll bereits zum 1. Januar 2023 die Möglichkeit der Gebäudeabschreibung aufgrund einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer entfallen.
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