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Anwaltshaftung bei Fortführung eines aussichtslosen Rechtsstreits
© Norbert Frank
Verschlechtert nach Beginn eines Rechtsstreits ein neues BGH-Urteil die Erfolgsaussichten erheblich, muss der Anwalt den Mandanten darauf hinweisen. Ansonsten kann er für danach entstehende Verfahrenskosten regresspflichtig sein. Das gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn er selbst für die weitere Verfolgung der Ansprüche eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung erhalten hat.
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