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Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten wird weiter ausgebaut
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Das Bundeskabinett will Potential und Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher nutzen. Mit dem heute gebilligten Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften soll künftig eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation mit den Gerichten auf elektronischem Weg ermöglicht werden.
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