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Nachrichten zum Immobilienrecht


Online seit 2020

Berliner Mietendeckel: Absenkung überhöhter Mieten ab 23.11.2020
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© Stadtratte - iStock
Am 23.2.2020 ist der Berliner Mietendeckel in Kraft getreten. Das heißt: Die Mieten in Berlin sind eingefroren. Vermieter dürfen damit grundsätzlich keine höhere Miete fordern, als am Stichtag 18. Juni 2019. Eine Erhöhung ist als Inflationsausgleich ab 22. Januar 2022 möglich - allerdings nur um bis zu 1,3 Prozent und die genaue Höhe bestimmt auch nicht der Vermieter, sondern der Senat. Die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels ist am 23.11.2020 in Kraft getreten. Damit müssen Mieten, die mehr als 20 Prozent über der Mietobergrenze liegen, abgesenkt werden.
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