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Nachrichten zum Immobilienrecht
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Kurzzeitige Untervermietungen ist Zweckentfremdung
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© AndreyPopov - iStock
Am 13.01.2020 verurteilte die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München einen 45jährigen Münchner Werbekaufmann wegen einer Ordnungswidrigkeit der Zweckentfremdung von Wohnraum zu einer Geldbuße von 6.000,00 Euro.
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