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Bundesrat will Wettbewerb bei Verkauf von Wohnungen aus Bundesbesitz eindämmen
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Der Bundesrat will Preistreiberei durch Bieterverfahren beim Verkauf von Wohnungen aus dem Besitz des Bundes verhindern. Daher hat er den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik (BT-Drs. 19/260) eingebracht. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, von dem in der Bundeshaushaltsordnung und im Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) enthaltenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeitsbindung abzuweichen.
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