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VPB: Bauherren müssen wichtige Pläne weiter gezielt verlangen
© iStock/Gala Kan
In gut zwei Wochen, am 1. Januar 2018, tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Dann müssen Baufirmen den privaten Bauherren schlüsselfertiger Häuser und Bauträgerobjekte viele für das Objekt nötigen Berechnungen und Pläne für ihr Bauvorhaben zur Verfügung stellen und auch übergeben. Dabei handelt es sich um den sogenannten Unterlagenherstellungs- und -herausgabeanspruch, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).
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