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OLG Frankfurt weist Befangenheitsgesuch im Rennbahn-Streit zurück
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Das Befangenheitsgesuch der Stadt Frankfurt am Main gegen die Vorsitzende Richterin und die stellvertretende Vorsitzende des Zweiten Zivilsenats im Streit um die Räumung und Herausgabe des in Frankfurt Niederrad gelegenen Rennbahngeländes bleibt erfolglos. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19.04.2017 hervor. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 05.05.2017 bleibt damit bestehen (Az.: 2 U 174/16).
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