ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
Nachrichten zum Recht am Bau
Online seit 2015
Urlaubsabgeltung bei Rentenbezug jetzt über die SOKA Bau
Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe aus und hat noch Urlaubsansprüche, werden diese abgegolten. Zuständig für diese Abgeltung war bislang schon in den meisten Fällen die SOKA-BAU. Ausnahme: der Beschäftigte schied wegen Rentenbezugs aus. Dann war immer der letzte Baubetrieb zuständig. Das ist vorbei. Durch die Änderung des BRTV zum 1. Januar 2015 ist die SOKA BAU jetzt für alle Abgeltungen zuständig, egal welcher Abgeltungsgrund vorliegt.(Quelle: IG Bau)