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Nachrichten zum Immobilienrecht
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BGH zu Betriebskosten: Vermieter darf Eigenleistungen auf Grundlage von Drittunternehmerangebot abrechnen
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, mit welchem Betrag der Vermieter eigene Sach- und Arbeitsleistungen in der Betriebskostenabrechnung ansetzen darf. Es wurde entschieden, dass der Vermieter die von seinem Personal erbrachten Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten nach den fiktiven Kosten abrechnen durfte, die bei Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären.
