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Nachrichten zum Immobilienrecht
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AG München: Mietminderung bei Beschuss einer Loggia mit Luftgewehr
Ein Schuss auf eine Loggia berechtigt die Mieter zur Mietminderung um 5 Prozent. Vergehen jedoch einige Monate, ohne dass sich der Vorfall wiederholt, endet das Minderungsrecht. Für eine Verunreinigung mit Taubenkot ist ebenfalls eine Minderung von 5 Prozent angemessen. Allerdings werden diese Minderungen nicht zusammengerechnet, sofern der Mietgebrauch schon durch einen Minderungsgrund beeinträchtigt ist.
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