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Nachrichten zum Immobilienrecht
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Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Jahre 2008 auf 1.200 Euro
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2008 vom 26.01.2010 (Az.: 3 K 2002/09) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die erhöhte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bereits im Jahre 2008 in Höhe von 1.200.- € angesetzt werden kann.
