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Nachrichten zum Immobilienrecht
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BGH: Wann ist Mieterhöhung ohne beigefügten Mietspiegel zulässig?
Der BGH hat mit gestern veröffentlichtem Urteil vom 30.09.2009 klargestellt, dass der Vermieter bei einer Mieterhöhung auf der Grundlage eines Mietspiegels diesen nicht unbedingt beifügen muss. Voraussetzung sei, dass er allgemein zugänglich sei. Dies sei auch der Fall, wenn der Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich sei. Eine kostenlose Abgabe oder ein Abruf übers Internet sei nicht erforderlich.