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Nachrichten zum Immobilienrecht

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Online seit 2018

Licht und Schatten beim Thema Wohnungsbau und Mietrecht
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© Robert Kneschke - Fotolia.com
Keine Antworten auf die Mietpreisentwicklung

"Licht und Schatten", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Ergebnisse der Sondierungsgespräche bei den Themen Wohnungsbau und Mietrecht. "Die Ziele, 1,5 Millionen Wohnungen zu bauen und Mieter vor finanziellen Überforderungen durch unverhältnismäßig steigende Mieten zu schützen, sind gut und richtig. Unklar bzw. nebulös bleibt aber über weite Strecken, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Antworten auf die Mietpreisentwicklung der letzten Jahre, explodierende Wiedervermietungsmieten und jetzt auch Bestandsmieten fehlen bisher. Da bleibt bei den Koalitionsverhandlungen in den nächsten Wochen noch einiges zu tun."
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Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU, SPD
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Veröffentlicht am 12. Januar 2018 unter Agenda Aktuell

Im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD ein 28seitiges Papier verfasst und am 12. Januar vorgestellt. Der BFW hat die Punkte, die sich direkt auf die Immobilienwirtschaft beziehen, für Sie zusammengefasst:
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Zukunftsfähiges Wohneigentumsrecht
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Das Wohnungseigentumsgesetz soll künftigen Anforderungen besser gerecht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/401) vor, der jetzt beim Bundestag zur weiteren Beratung eingegangen ist. Zum einen soll bei Eigentumswohnungen die Herstellung von Barrierefreiheit erleichtert werden. Diese kann nach geltender Rechtslage oft schon durch den Widerspruch eines einzelnen Eigentümers verhindert werden.
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (6): Bauherren haben nun auch beim Bauträgervertrag ein Recht auf die eigenen Bauunterlagen
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© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


Modellrechnungen zeigen: Die Grundsteuer-Reformalternative "reine Bodensteuer" ist investitionsfreundlich, sozial und gerecht
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© micha - Fotolia.com
Bündnis "Grundsteuer: Zeitgemäß!" fordert reine Bodensteuer und warnt vor der Verbreitung irreführender Zahlen

Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am kommenden Dienstag, den 16.01.2018, über die veraltete Einheitsbewertung zu Grundsteuerzwecken und zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion über Reformalternativen erklären Lukas Siebenkotten, Direkter des Deutschen Mieterbundes, Prof. Dr. Dirk Löhr, Professor für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik an der Hochschule Trier und einer der Erstunterzeichner des Aufrufs "Grundsteuer: Zeitgemäß!" sowie Dr. Ulrich Kriese, Sprecher für Bau- und Siedlungspolitik des Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.:
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Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich 2018 für die Immobilienbranche?
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© Manfred Ament - Fotolia
Das Jahr 2018 bringt für die Immobilienbranche wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Eine wichtige Neuregelung betrifft alle Betriebe der Baubranche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der Bauvertrag als Unterform des Werkvertrags normiert. Unter anderem steht Verbrauchern nun auch bei Bauverträgen ein Widerrufsrecht zu, sie können zumutbare Änderungen während des Bauprozesses anordnen.
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Online seit 2017

VPB erläutert Bauvertragsrecht (4): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf die Herausgabe von Bauunterlagen
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© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus
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© somenski - Fotolia
Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 01.01.2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich.
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (1): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
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© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Architektenvertrag" und "Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
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CDU will Ende der Mietpreisbremse
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© Wolfilser - Fotolia.com
Mieterbund: Wählerwille nicht verstanden - Mietpreisbremse nachbessern, nicht abschaffen

"Zuerst hat die CDU durch zahlreiche Ausnahmeregelungen dafür gesorgt, dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert. Dann hat sie notwendigen Nachbesserungen nicht zugestimmt und jetzt will sie die Mietpreisbremse beerdigen mit dem scheinheiligen Argument, die Mietpreisbremse sei gescheitert. Das ist unredlich und eine schlechte Mietenpolitik", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, Äußerungen von CDU-Generalsekretär Peter Tauber im RBB-Radio und anderen Unionsabgeordneten zu möglichen Zielen einer Jamaika-Koalition.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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© Zerbor - Fotolia
Neues Bauvertragsrecht Teil 5 - Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht beim Ingenieurvertrag

In den neuen Regelungen zum Ingenieurvertrag wurde eine Leistungsverpflichtung des Ingenieurs noch vor der eigentlichen Planungsphase eingebaut. In der Zielfindungsphase sollen die für die Leistung notwendigen Planungs- und Überwachungsziele ermittelt werden, soweit diese noch nicht feststehen.


Wohnungspolitische und mietrechtliche Wahlversprechen einlösen
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Mögliche Jamaika-Koalitionäre müssen ihren Ankündigungen Taten folgen lassen

"Angesichts einer Million fehlender Wohnungen in Deutschland und ständig steigender Mieten kommt der Wohnungs- und Mietenpolitik in der nächsten Legislaturperiode eine entscheidende Rolle zu. Die möglichen "Jamaika-Koalitionäre" müssen jetzt ihre wohnungspolitischen und mietrechtlichen Wahlversprechen einlösen", forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. "Wir erwarten, dass CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen ihren Ankündigungen und Versprechen auch entsprechende Taten folgen lassen."
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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© Zerbor - Fotolia
Teil 4: Architekten- und Ingenieurvertrag

Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.


Bundesrat billigt Fortbildungspflicht für Makler
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Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler erhalten erstmals Leitplanken für ihre berufliche Qualifikation: Der Bundesrat billigte am 22.09.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 22.06.2017, der eine Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen einführt. Danach sind alle Makler und Verwalter künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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© Zerbor - Fotolia
Teil 3: Der Verbrauchervertrag

Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
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Wohnen und Mieten im Wahlkampf unter "ferner liefen"
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Lukas Siebenkotten
Mieterbund kritisiert CDU/CSU und SPD

"Wohnungspolitik und Mietrecht spielen im bisherigen Wahlkampf von CDU/CSU und SPD so gut wie keine Rolle, laufen allenfalls unter 'ferner liefen'. Angesichts einer Million fehlender Wohnungen in Deutschland und immer schneller steigender Mieten müssen sich jetzt endlich auch die großen Parteien diesem Thema widmen, das Mieterinnen und Mietern unter den Nägeln brennt und für die Wählerinnen und Wähler wirklich wichtig ist", forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, gestern in Berlin.
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Neuregelungen im Juli/August 2017
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© Zerbor - Fotolia
Mieter können künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren. Mehr Transparenz bei Gehältern soll Entgeltdiskriminierung beseitigen. Der Schutz vor Infektionen im Krankenhaus ist verbessert worden. Diese und weitere Neuregelungen gelten seit Juli und ab August.
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Bundesrat beschließt Förderung des Mieterstroms
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© Sergej Toporkov - Fotolia
Mieter sollen künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren können. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat der Bundesrat am 07.07.2017 die Förderung des Mieterstroms beschlossen. Ziel sei es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu schaffen.
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Verordnungen zur Mietpreisbremse auf der Kippe
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© Wolfilser - Fotolia.com
Gerichtsurteile und neue Landesregierungen torpedieren Landesverordnungen

"Wir brauchen in Deutschland eine funktionierende Mietpreisbremse. Die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten müssen dringend nachgebessert werden. Notwendig sind einheitliche, bundesweit geltende Vorschriften", sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.
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Makler: Gesetz zu Berufszugangsvoraussetzungen auf der Zielgeraden
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© Fineas - Fotolia.com
Weiterbildungspflicht für Verwalter und Makler kommt

Am 22. Juni steht im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter an. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext (BT-Drs. 18/10190) haben CDU/CSU und SPD Änderungen verabredet. Vorangegangen waren eine öffentliche Anhörung am 29. März und insgesamt drei Berichterstattergespräche bis eine kompromissfähige Einigung vorlag.
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