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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 189/05
Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1795; IMRRS 2006, 1118
Verkehrssicherungspflicht
Vermieter muss kein Sicherheitsglas nachrüsten
BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05
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Zur Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters
(06.10.2006) Bewirbt der Reiseveranstalter eine Unterkunft mit "kindgerechter Ausstattung", kann das Vorhandensein einer notwendig zu benutzenden Eingangstür aus nicht bruchsicherem Glas und ohne sichtbare Kennzeichnung eine Verletzung der dem Reiseveranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht darstellen, so der BGH.
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(06.10.2006) Bewirbt der Reiseveranstalter eine Unterkunft mit "kindgerechter Ausstattung", kann das Vorhandensein einer notwendig zu benutzenden Eingangstür aus nicht bruchsicherem Glas und ohne sichtbare Kennzeichnung eine Verletzung der dem Reiseveranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht darstellen, so der BGH.
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