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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 162/03


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3270; IMRRS 2005, 1701
BauvertragBauvertrag
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?

BGH, Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03

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9 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1037 BGH - AGB: Ersetzung unwirksamer Klauseln möglich?

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 4569; IMRRS 2012, 3256
VersicherungenVersicherungen
AGB-Klauselkontrolle bei fondsgebundener Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 14.11.2012 - IV ZR 198/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3216; IMRRS 2012, 2335
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
AGB-Kontrolle allgemeiner Versicherungsbedingungen

BGH, Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10

1. Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Entsprechendes gilt für eine inhaltlich vergleichbare Regelung in der fondsgebundenen Rentenversicherung.*)

2. Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert gemäß § 176 Abs. 3 VVG a.F. und dem so genannten Stornoabzug in § 176 Abs. 4 VVG a.F. differenzieren, sind wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.*)

3. Eine Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung, die aufgeschobene Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung, die vorsieht, dass nach allen Abzügen verbleibende Beträge unter 10 Euro nicht erstattet werden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam.*)

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IBRRS 2007, 4613; IMRRS 2007, 2229
VersicherungenVersicherungen
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 321/05

Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297) über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG und den Mindestrückkaufswert sind auch auf die fondsgebundene Lebensversicherung anzuwenden.*)

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IBRRS 2006, 4050; IMRRS 2006, 2940
VersicherungenVersicherungen
Anspruch auf Neuberechnung der Rente für Rentenberechtigte

BGH, Urteil vom 14.06.2006 - IV ZR 55/05

Die Vorschrift des § 69 Abs. 3 Buchst. a Satz 1 ZVKS ist dahin auszulegen, dass der Anspruch auf Neuberechnung der Rente für Rentenberechtigte, die schon vor Inkrafttreten der neuen Satzung am 1. Januar 2001 eine Zusatzrente bezogen haben, nur den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles voraussetzt und nicht auch den Erwerb zusätzlicher Versorgungspunkte.*)

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IBRRS 2005, 3270; IMRRS 2005, 1701
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?

BGH, Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03

1. § 172 Abs. 2 VVG ist auch auf die kapitalbildende Lebensversicherung anwendbar.*)

2. Zur Auslegung von § 172 Abs. 2 VVG und zu den Anforderungen an eine wirksame Klauselersetzung im Treuhänderverfahren.*)

3. Die im Treuhänderverfahren durchgeführte Ersetzung der durch die Urteile vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354 und 373) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärten Klauseln in Allgemeinen Bedingungen der Lebensversicherung über die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts, den Stornoabzug und die Verrechnung der Abschlusskosten durch inhaltsgleiche Bestimmungen ist unwirksam. Nach den Maßstäben des § 306 Abs. 2 BGB ergibt sich: Der Stornoabzug entfällt. Die beitragsfreie Versicherungssumme und der Rückkaufswert bei Kündigung dürfen einen Mindestbetrag nicht unterschreiten.*)

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IBRRS 2006, 0402; IMRRS 2006, 0238
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 245/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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