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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 10 O 203/06
LG Bonn, Urteil vom 21.11.2006 - 10 O 203/06
VolltextIBRRS 2009, 3309; IMRRS 2009, 1809
LG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2006 - 10 O 203/06
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2007, 1081 | LG Bonn - Strenge Anforderungen an Kontrolle einer Wohnungsbeheizung |
2 Volltexturteile gefunden |
LG Bonn, Urteil vom 21.11.2006 - 10 O 203/06
1. Eine Beheizung ist dann ausreichend und genügend häufig kontrolliert, wenn sie geeignet ist, das Einfrieren der wasserführenden Anlagen zu verhindern. Grundsätzlich sind an die Kontrollpflichten strenge Anforderungen zu stellen. Eine Kontrolle hat so häufig zu erfolgen, dass selbst nach einem Komplettausfall der Heizungsanlage nach der letzten Kontrolle das Einfrieren der wasserführenden Anlagen und Einrichtungen und das Eintreten eines Frostschadens auszuschließen ist.
2. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus und bei einer niedrigen Einstellung der Heizung auf «Frosthüter» ist während einer lang anhaltenden Frostperiode eine tägliche Kontrolle erforderlich. Denn bei der ohnehin geringen Laufleistung der Heizung war mit einem besonders schnellen Auskühlen des Hauses bei Komplettausfall der Heizung zu rechnen.
VolltextLG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2006 - 10 O 203/06
Bei der Verwendung eines ungeeigneten, weil giftige Dämpfe ausdünstenden, Teppichklebers kann sich der Werkunternehmer nicht mit der Einlassung exkulpieren, er verwende diesen Kleber laufend.
Volltext1 Nachricht gefunden |
Bei längerem Urlaub im Winter muss die Heizung kontrolliert werden
(30.10.2008) Die Technik hat zu segensreichen Entwicklungen für Haus- und Wohnungsbesitzer geführt. Dazu gehört zum Beispiel die „Frostwächter“-Einstellung bei Heizungen. Sie soll bei gefrierenden Außentemperaturen automatisch für eine Mindesttemperatur im Inneren der Immobilie sorgen. Doch nicht immer darf man sich blindlings auf ihre Wirkung verlassen, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt. Bei einer längeren Abwesenheit während der kalten Jahreszeit ist es nötig, andere Menschen um regelmäßige Kontrollen zu bitten.
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