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BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Volltext33 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2008, 144 | BGH - Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen kann zu Schadensersatz führen! |
8 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 26.06.2019 - VIII ZR 95/18
Auch für ein Energieversorgungsunternehmen, das Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt und einem Kontrahierungszwang im Bereich der Grundversorgung unterliegt (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG) gilt, dass der Geschädigte den für die Schadensermittlung und außergerichtliche Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden Arbeits- und Zeitaufwand, auch wenn er hierfür besonderes Personal einsetzt oder die Tätigkeiten extern erledigen lässt, grundsätzlich selbst trägt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 9. März 1976 - VI ZR 98/75, BGHZ 66, 112, 114 f.; vom 31. Mai 1976 - II ZR 133/74, WM 1976, 816 unter 2 a; vom 6. November 1979 - VI ZR 254/77, BGHZ 75, 230, 231 f.; vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 218; vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 352; vom 17. September 2009 - Xa ZR 40/08, WM 2009, 2398 Rn. 13; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, NJW 2012, 2267 Rn. 10; Beschluss vom 20. September 2016 - VIII ZR 239/15, RdE 2017, 297 Rn. 7). (Rn. 19)*)
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 15.02.2012 - 4 U 148/11
Beseitigt ein Subunternehmer, der in einer Leistungskette mehrerer Auftragnehmer tätig war, auf Verlangen seines Auftraggebers einen Mangelfolgeschaden, für den er tatsächlich nicht verantwortlich war, so kann er ohne vertragliche Vereinbarung von seinem Auftraggeber Ersatz seines Reparaturaufwandes nicht nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen verlangen.*)
VolltextLG Wuppertal, Urteil vom 18.10.2011 - 16 S 16/11
1. Mit der Geltendmachung einer unberechtigten Honorarforderung im Rahmen eines bestehenden Architektenvertrags verletzt der Architekt eine vertragliche Nebenpflicht.
2. Ein Architekt entspricht bei der Verfolgung vermeintlicher, letztlich aber unberechtigter Honoraransprüche der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann, wenn sein eigener Rechtsstandpunkt (noch) plausibel ist.
3. Schadensersatzansprüche wegen der Geltendmachung unberechtigter Honorarforderungen kommen jedenfalls in den Fällen in Betracht, in denen ein Rechtsanwalt vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abraten müsste.
VolltextBGH, Urteil vom 02.09.2010 - VII ZR 110/09
1. Das Recht des Auftraggebers, von einem für einen Mangel verantwortlichen Auftragnehmer Mängelbeseitigung zu fordern, wird grundsätzlich nicht dadurch eingeschränkt, dass die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bei der Inanspruchnahme noch unklar ist.*)
2. Der in Anspruch genommene Auftragnehmer darf Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine Erklärung abgibt, wonach er die Kosten der Untersuchung und weiterer Maßnahmen für den Fall übernimmt, dass der Auftragnehmer nicht für den Mangel verantwortlich ist.*)
3. Den Auftraggeber trifft deshalb kein Mitverschulden an einem Wasserschaden, der auf einem Mangel beruht, den der Unternehmer nicht beseitigt hat, weil der Auftraggeber eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben hat.*)
LG München I, Urteil vom 04.11.2009 - 8 O 10671/09
Erklärt ein Erwerber die Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln, kann der Bauträger grundsätzlich nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorbehalte sich später als unberechtigt herausstellen. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Erwerber sich vorsätzlich nicht vorhandene Mängel vorbehält.
VolltextOLG München, Beschluss vom 04.09.2009 - 32 Wx 44/09
Ein Wohnungseigentümer haftet für Kosten der Schadensermittlung am Gemeinschaftseigentum, die er durch eine Mängelanzeige "ins Blaue hinein" veranlasst.
VolltextBGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08
1. Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig.*)
2. Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.*)
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(25.06.2020) Nicht nur auf Schuhe oder Autos, sondern auch auf Häuser gibt's "Garantie". Sie heißt korrekt Gewährleistung und dauert bei privaten Bauherrenvorhaben in der Regel fünf Jahre, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Weil sich viele Mängel erst nach und nach zeigen, hat der Gesetzgeber bei Arbeiten an Bauwerken und Planungsleistungen für diese eine verlängerte Gewährleistungsphase vorgesehen. Die fünf Jahre beginnen mit der Abnahme.
mehr…
(03.08.2010) Jeder Bauherr hat das Recht auf eine mängelfreie Immobilie. Eventuelle Mängel muss der Bauunternehmer im Rahmen der Gewährleistung auf eigene Kosten beseitigen, vorausgesetzt, der Bauunternehmer hat den Mangel auch tatsächlich zu verantworten. Dies ist aber nicht immer der Fall.
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(30.04.2008) Was ist ein Baumangel, und wer muss ihn beseitigen? Diese Fragen beschäftigen regelmäßig alle, die mit dem Bauen zu tun haben. Selbstverständlich, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), hat jeder Käufer das Recht auf perfekte Ware. Das gilt auch beim Bauen: Eine Immobilie muss mängelfrei übergeben werden. Eventuelle Mängel muss der Bauunternehmer im Rahmen der Gewährleistung auf eigene Kosten beseitigen.
mehr… Blog-Eintrag
(24.01.2008) Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, die er aufgewendet hat, um einen vom Käufer beanstandeten, aber tatsächlich nicht vorhandenen Mangel des Kaufgegenstands zu beseitigen.
mehr… IBR 2008, 144 BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
2 Blog-Einträge gefunden |
Von Dr. Friedhelm Weyer
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Von Dr. Friedhelm Weyer
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4 Leseranmerkungen gefunden |
Ergänzung zur Anmerkung von Volker Hinkl Leseranmerkung von RiOLG Wimmer zu
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Mangelursache Kaufvertrag/ Werkvertrag; BGH VIII ZR 246/06 v. 23.01.2008 Leseranmerkung von RA Harald Kern, Düsseldorf zu
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Mängelrüge nach Symptomen und Schadenersatzpflicht bei unberechtigter Rüge Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
III. Weitere Pflichten des Bestellers |
3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu) |
C. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B |
III. Mindestanforderungen der Behinderungsanzeige |
1. Zeitpunkt der Behinderungsanzeige |
L. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B |
III. Erstattungsfähige Positionen |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme |
II. Mängelrüge, § 13 Abs. 5 S. 1 VOB/B |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |