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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 84/10
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 84/10
Volltext29 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2013, 70 | BGH - Risse im Innen- und Außenputz: Wie hoch ist der merkantile Minderwert nach Mängelbeseitigung? |
IBR 2011, 26 | OLG München - MaBV-Verstöße: Wann verjähren Ansprüche des Erwerbers gegen den Geschäftsführer? |
4 Volltexturteile gefunden |
LG Hamburg, Urteil vom 03.02.2016 - 302 O 365/14
1. Der merkantile Minderwert ist in Bezug auf die individuellen Eigenschaften des konkreten Objekts zu ermitteln, unter Berücksichtigung der Schadensursache und der zum Tag der Wertermittlung herrschenden allgemeinen Marktbedingungen. Den Minderwert kann das Gericht im Rahmen der freien Überzeugung nach § 287 Abs. 1 ZPO schätzen (vgl. BGH, IBR 2013, 70).
2. Die Schätzung des Gerichts kann dazu führen, dass nach vollständiger Schadensbeseitigung kein merkantiler Minderwert des Grundstücks verbleibt. Das kann der Fall sein, wenn die Kosten der Schadensbeseitigung im Verhältnis zum Verkehrswert nur gering (hier 1,42%) sind und keine gravierenden Schäden vorlagen, die nach der allgemeinen Verkehrsanschauung befürchten lassen, dass das Schadensbild auch zukünftig auftritt.
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2014 - 9 U 100/13
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch kommt auch in Fällen sog. faktischer Duldung zur Anwendung, wenn der Eigentümer eines Grundstückes wesentliche Beeinträchtigungen beispielsweise durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück deshalb hinnehmen muss, weil ihm eine rechtzeitige Abwehr dieser Beeinträchtigung unverschuldet nicht möglich ist.
VolltextKG, Urteil vom 04.04.2014 - 21 U 18/13
1. Zu den Beseitigungskosten für Baumängel wegen Planungsfehlern kann ein technischer oder merkantiler Minderwert hinzukommen, dessen Höhe tatrichterlich zu ermitteln ist. Schätzgrundlage kann eine sachverständig durchgeführte "Expertenbefragung" sein.
2. Ein merkantiler Minderwert eines Gebäudes liegt vor, wenn nach erfolgter Mängelbeseitigung eine verringerte Verwertbarkeit gegeben ist, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben.
VolltextBGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 84/10
Zur Schätzung eines Mindestbetrages für einen merkantilen Minderwert eines Gebäudes nach Beseitigung von Rissen im Innen- und Außenputz.*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
(12.11.2013) Den Begriff "merkantiler Minderwert" kennt jeder, der schon einmal einen Autounfall mit Blechschaden hatte: Versicherung oder Unfallverursacher zahlen nicht nur die Reparatur des Autos, sondern auch den Schaden, der entsteht, weil das Auto als "Unfallwagen" selbst nach fachmännischer Reparatur weniger wert ist.
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(11.09.2013) Den Begriff "merkantiler Minderwert" kennt jeder, der schon einmal einen Autounfall mit Blechschaden hatte: Versicherung oder Unfallverursacher zahlen nicht nur die Reparatur des Autos, sondern auch den Schaden, der entsteht, weil das Auto als "Unfallwagen" selbst nach fachmännischer Reparatur weniger wert ist. Was für den Unfallwagen gilt, das lässt sich auch auf Mängel an Gebäude übertragen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Basis dafür bietet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 84/10).
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2 Leseranmerkungen gefunden |
Zu weit gegangen. Leseranmerkung von Holger Detjen zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein) |
B. Schadensersatz |
I. Schadensersatz nach § 280 und § 281 BGB |
1. Schadensersatz neben der Leistung |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
H. § 13 Abs. 7 VOB/B - Schadensersatz |
VIII. Die Bemessung des Schadensersatzes |
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |