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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Rückzahlungsanspruch nach Kündigung: Was muss Auftraggeber darlegen
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2009, 507 | OLG Brandenburg - Rückzahlungsanspruch nach Kündigung: Was muss Auftraggeber darlegen? |
8 Volltexturteile gefunden |
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.11.2012 - 4 U 83/08
1. Aus dem vorläufigen Charakter von Voraus- oder Abschlagszahlungen folgt eine vertragliche Verpflichtung des Architekten, gegenüber dem Auftraggeber nach Abnahme oder Beendigung des Vertrags in einer endgültigen Rechnung abzurechnen. Ergibt diese Abrechnung einen Überschuss zugunsten des Auftraggebers, hat dieser einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung.
2. Erstellt der Architekt keine Abrechnung, kann der Auftraggeber eine eigene Abrechnung erstellen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
3. Hat der Auftraggeber seinen Darlegungsanforderungen für einen Anspruch auf Rückzahlung einer Überzahlung genügt, muss der Architekt darlegen und beweisen, dass er berechtigt ist, die Abschlags- oder Vorauszahlungen zu behalten.
4. Mängel der Leistungen des Architekten können den Honoraranspruch nur dann vollständig entfallen lassen, wenn die erbrachten Leistungen derart mangelhaft sind, dass sie sich als gänzlich unbrauchbar darstellen.
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2011 - 10 U 116/10
1. Ist die Frage eines optischen Mangels eines Werks durch Lichtbilder und/oder die technische Begutachtung eines Sachverständigen nicht ausreichend aufzuklären, ist das Gericht gehalten, einen Augenschein einzunehmen. (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 18.08.2008 - 10 U 4/06, ibr-online, BauR 2009, 1926).*)
2. Eine ausdrückliche Erklärung des Bestellers, das Werk sei nicht abnahmefähig, schließt eine anschließende konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme aus, wenn zwischen Mängelrüge und Ingebrauchnahme nicht nachgebessert wurde.*)
3. Eine Selbstvornahme liegt nicht vor, wenn der Besteller nur nachteilige Auswirkungen eines Baumangels auf die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes, an dem die Bauleistungen erbracht werden, beseitigt, ohne den vom Unternehmer geschuldeten Erfolg zu bewirken. In einem solchen Fall bleibt der Unternehmer bis zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben.*)
VolltextOLG Celle, Urteil vom 10.03.2010 - 14 U 128/09
Der Architekt, der Zahlungen aus Abschlagsrechnungen erhalten hat, trägt im Prozess des Auftraggebers auf Auszahlung eines Überschusses die volle Beweislast für seinen Vergütungsanspruch.
VolltextOLG Celle, Urteil vom 31.03.2009 - 7 U 77/07
1. Der Auftraggeber kann nach Kündigung des Werkvertrags eine geleistete Vorauszahlung zurückverlangen, wenn die bis zur Kündigung erbrachte Teilleistung wegen vorhandener Mängel nicht brauchbar oder deren Verwertung dem Auftraggeber nicht zumutbar ist.
2. Der Auftragnehmer muss die Voraussetzungen der Vergütungsfähigkeit der ausgeführten Teilleistung darlegen und beweisen.
VolltextOLG Schleswig, Urteil vom 09.09.2008 - 3 U 76/07
1. Werden die Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers durch eine Abrechnung der Leistungsphasen 1 - 4 auf der Grundlage der Kostenschätzung nicht beschnitten, wäre es treuwidrig, wenn er sich auf die formal vorgeschriebene Zugrundelegung der Kostenberechnung beriefe.
2. Der Auftraggeber, der die Beseitigung von Planungsmängeln treuwidrig entgegen § 242 BGB verhindert, muss sich so behandeln lassen, als läge eine genehmigungsfähige Planung vor.
OLG Naumburg, Urteil vom 09.02.2007 - 10 U 47/05
Gelingt die Darlegung des Restwerklohnanspruches nicht, so steht damit noch nicht fest, dass das Sicherungsbedürfnis im Sinne des § 648a BGB entfallen ist.*)
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 24.02.2006 - 26 U 45/04
1. Auf die substanziiert vom Bauherrn behauptete Überzahlung hat der Unternehmer darzulegen und zu beweisen, dass die bis zur vorzeitigen Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen eine Vergütung rechtfertigen, die den erhaltenen Abschlagszahlungen zumindest entspricht bzw. diese übersteigt.
2. Ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Finanzierungsnachweis vor Baubeginn zu stellen, kann der Unternehmer, der ohne Nachweis mit den Bauleistungen begonnen hat, mangels Finanzierungsnachweises weder wegen unterlassener Mitwirkung noch aus sonstigem Schuldnerverzug den Bauvertrag kündigen.
OLG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2004 - 8 U 150/04
1. Der Bauherr ist zur Entziehung des Auftrages auch ohne vorangegangene Ankündigung berechtigt, wenn die Gesamtschau der Umstände den Schluss zulässt, dass der Bauunternehmer seiner Leistungsverpflichtung auch nach Fristsetzung mit Ankündigung der Auftragsentziehung nicht nachgekommen wäre.
2. Wenn der Unternehmer nach der Kündigung trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht prüfbar abrechnet, kann der Bauherr eine eigene Berechnung aufstellen und überzahlte Beträge zurückfordern.
3. Bei der Bewertung der Teilleistungen ist kein gesonderter Zuschlagsbetrag für Wagnis und Gewinn zu berücksichtigen.
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