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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Rückzahlungsanspruch nach Kündigung: Was muss Auftraggeber darlegen

23 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2017, 124 OLG Köln/BGH - Rückforderung von Abschlagszahlungen: Wer muss was beweisen?
IBR 2009, 507 OLG Brandenburg - Rückzahlungsanspruch nach Kündigung: Was muss Auftraggeber darlegen?

17 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0924
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Über Vorauszahlungen ist (nach Kündigung) abzurechnen!

OLG Köln, Urteil vom 01.03.2023 - 11 U 253/21

1. Aus einer Vereinbarung über Voraus- oder Abschlagszahlungen in einem VOB/B-Vertrag folgt die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, seine Leistung abzurechnen. Ergibt die Abrechnung einen Überschuss, hat der Auftraggeber einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung des Überschusses.

2. Der Auftraggeber hat die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auszahlung eines Saldoüberschusses aus einer Schlussabrechnung vorzutragen. Dazu kann er sich auf eine vorhandene Abrechnung des Auftragnehmers beziehen und darlegen, dass sich daraus ein Überschuss ergibt oder nach Korrektur etwaiger Fehler ergeben müsste.

3. Legt der Auftragnehmer keine Schlussrechnung vor, kann der Auftraggeber selbst eine Abrechnung erstellen. Ausreichend ist eine Abrechnung, aus der sich ergibt, in welcher Höhe er Voraus- und Abschlagszahlungen geleistet hat und dass diesen Zahlungen ein entsprechender endgültiger Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht gegenübersteht.

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IBRRS 2023, 1307
BauvertragBauvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund ist zeitnah zum Kündigungsanlass zu erklären!

OLG Hamburg, Urteil vom 22.06.2021 - 8 U 53/18

1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Werk- oder Bauvertrags unterliegt zwar keinen starren zeitlichen Grenzen. Aus Sinn und Zweck der außerordentlichen Kündigung folgt jedoch, dass eine solche zumindest zeitnah zum Kündigungsanlass erklärt werden muss.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Verzugs ist vier Monate nach der letzten Besprechung der Vertragsparteien (hier: über die Verzögerungen des Projekts und das weitere Vorgehen) verwirkt.

3. Ein Verzug des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn ihm ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht. Dies ist etwa der Fall, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung einer Bauhandwerksicherheit bestimmt hat und die geforderte Sicherheit nicht gestellt wird, sofern der Auftragnehmer die Einstellung zuvor angekündigt hat.

4. Unberechtigte Kündigungen aus wichtigem Grund sind in der Regel als freie Kündigungen auszulegen.

5. Zur schlüssigen Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags nach freier Kündigung des Auftraggebers.

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IBRRS 2019, 1629
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme schließt Abnahmefiktion aus!

OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2019 - 24 U 14/18

1. Ist im Vertrag eine förmliche Abnahme vereinbart, kommen sowohl Abnahmefiktion als auch konkludente Abnahme nicht in Betracht.

2. Im Werkvertragsrecht kommt wegen Mängeln vor der Abnahme ein Schadensersatzanspruch des Bestellers in Betracht, gerichtet auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags.

3. Der bauvertragliche Erfüllungsanspruch verjährt in der Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB.

4. Er kann jedoch nicht früher verjähren als der Nacherfüllungsanspruch.

5. Der Auftraggeber muss hierzu weder die Abnahme erklären noch sonst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.




IBRRS 2019, 0403
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlussrechnung ohne Aufmaßblätter ist nicht prüfbar!

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2019 - 12 U 116/18

Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist bei einem VOB-Einheitspreisvertrag nur prüfbar, wenn ihr Aufmaßblätter beigefügt sind, die dem Auftraggeber eine Überprüfung der angegebenen Menge der ausführten Leistung ermöglichen.

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IBRRS 2020, 3429
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlösseraustausch ist keine Kündigung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.11.2017 - 10 U 1434/16

1. Ein vor dem 01.01.2018 geschlossener Bauvertrag kann nicht nur durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers, sondern auch durch dessen schlüssiges Verhalten gekündigt werden.

2. Allein der Austausch der Schlösser am Bauobjekt kann nicht als Vertragskündigung verstanden werden, sondern stellt lediglich eine Unterbrechung der Bauarbeiten dar. Der Auftragnehmer muss deshalb der Aufforderung des Auftraggebers, mit den Arbeiten fortzufahren, nachkommen.

3. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Fortführung seiner Leistungen nicht nach, kann der Auftraggeber den Vertrag wegen Verzugs unter den in § 5 Abs. 4 VOB/B genannten Voraussetzungen kündigen.

4. Hat sich der Auftraggeber zu Voraus- oder Abschlagszahlungen verpflichtet, ist der Auftragnehmer gehalten, seine Leistungen nach Kündigung des Vertrages abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Auftraggeber auszuzahlen.

5. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Vergütungsvereinbarung ist der Auftragnehmer verpflichtet, unter Vorlage einer prüfbaren Abrechnung der von ihm erbrachten Leistungen darzulegen, dass ihm eine Vergütung in Höhe der erhaltenen Vorauszahlungen endgültig zusteht.

6. Enthält das Leistungsverzeichnis eines Bauvertrags sowohl Einheitspreis- als auch Pauschalpreispositionen, sind die Einheitspreispositionen nach einer Kündigung dergestalt abzurechnen, dass die Preise mit den durch Aufmaß ermittelten Mengen zu vervielfältigen und daraus die sich ergebenden Ansprüche zu errechnen sind.

7. Bezüglich der Pauschalpreispositionen hat der Auftragnehmer vorzutragen, welche dieser Positionen er vollständig erbracht hat und sofern er Pauschalpreispositionen nur teilweise ausgeführt hat, die erbrachte Teilleistung von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen und das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung sowie des Preisansatzes für die Teilleistung zum Pauschalpreis darzulegen.

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IBRRS 2021, 1122
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann ein VOB-Vertrag wegen Mängeln oder Verzugs fristlos gekündigt werden?

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2017 - 10 U 48/15

1. Auch ein VOB-Vertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Zur fristlosen Kündigung kann vor allem eine schuldhaft begangene Vertragsverletzung des Auftragnehmers berechtigen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um die Verletzung einer Haupt- oder Nebenpflicht handelt.

2. Die Schutzmechanismen der § 4 Abs. 7, 8 und § 5 Abs. 4 VOB/B dürfen durch eine außerordentliche Kündigung nicht umgangen werden. Stützt sich der Vertrauensverlust des Auftraggebers auf mangelhafte oder zögerliche Arbeiten des Auftragnehmers, hat der Kündigung deshalb grundsätzlich eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung vorauszugehen.

3. Eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ist entbehrlich, wenn sie eine reine Förmelei wäre.

4. ...




IBRRS 2018, 0819
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beginntermin nicht eingehalten: Auftraggeber kann zurücktreten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2017 - 29 U 271/16

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner Leistungen an einem bestimmten Termin zu beginnen hat und ist für ihn erkennbar, dass das Geschäft mit der Einhaltung der Frist "stehen und fallen" soll, kann der Auftraggeber ohne Fristsetzung von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer seine Arbeiten nicht rechtzeitig aufnimmt.

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IBRRS 2017, 1047
BauvertragBauvertrag
Bedenken erst nach einem Jahr angemeldet: Auftraggeber steht angemessene Reaktionszeit zu!

OLG Rostock, Urteil vom 24.05.2016 - 4 U 136/12

1. Ein Bauunternehmen, das die Bedenken eines Sonderfachmanns überprüft, muss hierzu einen Sonderfachmann hinzuziehen.

2. Behauptet der Auftragnehmer, der Auftraggeber hätte selbst dann keine Planänderung vorgenommen, wenn eine rechtszeitige Behinderungsanzeige vorgelegen hätte, trägt er hierfür die Beweislast.

3. Der Auftragnehmer, der seine Bedenken nicht unverzüglich, sondern erst nach ca. einem Jahr mitteilt, kann den Bauvertrag nicht mit der Begründung kündigen, der Auftraggeber habe die Entscheidung darüber, wie mit diesen Bedenken umzugehen sei, nicht innerhalb einer gesetzten Frist von wenigen Wochen getroffen.

4. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Auftraggebers, wonach jede einzelne Regelung des Vertragsmusters zur Disposition gestellt und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bauvorhaben einzeln verhandelt wird, so dass sämtliche Vertragsklauseln Individualvereinbarungen darstellen, ist unwirksam.

5. Ein Kündigungsgrund allein kann ein (feststellungsfähiges) Rechtsverhältnis darstellen, wenn die Kündigung selbst bereits zu bestimmten Rechtsfolgen führt.

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IBRRS 2015, 3281
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Analysen und Planungsleistungen haben auch dann ihren Wert, wenn das Projekt scheitert!

OLG Koblenz, Urteil vom 12.11.2015 - 1 U 1331/13

1. Scheitert ein (IT-)Projekt, so sind die Erklärungen der Parteien (unter anderem Kündigung, Rücktritt) auslegbar.*)

2. Ist der Auftraggeber (vor allem BRD, Land) nach verbindlichen Haushaltsvorschriften gehalten, keine Vorleistungen zu erbringen und nur werthaltige Leistungen zu bezahlen, so muss er in der Abwicklungsphase darlegen und beweisen, dass die bezahlten Leistungen des Auftragnehmers wertlos waren.*)

3. Analysen und weitere Planungsleistungen in IT-Projekten gelangen nicht erst zu einer Werthaltigkeit mit Übergabe der fertigen Programme. Sie haben wie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren auch dann einen Wert, wenn das Projekt nicht (vollständig) zur Ausführung gelangt.*)

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IBRRS 2018, 1721
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Baugeld zweckwidrig verwendet: Auch der "faktische Geschäftsführer" haftet!

OLG Bamberg, Urteil vom 24.06.2015 - 8 U 42/14

1. Empfangenes Baugeld darf nicht zur Deckung der eigenen allgemeinen Kosten oder zur Tilgung anderweitiger Verbindlichkeiten verwendet werden, sondern ist zur Befriedigung solcher Baugläubiger einzusetzen, die für genau die Baustelle tätig geworden sind, für die das Baugeld gegeben wurde.

2. Der "faktische Geschäftsführer" haftet für die zweckwidrige Verwendung von Baugeld im gleichen Umfang wie der ordnungsgemäß bestellte Geschäftsführer.




 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 17

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

d) Darlegungs- und Beweislast bei vertraglichen Rückzahlungsansprüchen ( Rn. 22-26)


1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

IV. Klage auf Rückgewähr eine Überzahlung ( Rn. 53-62)


1 Abschnitt im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

III. Generalunternehmervertrag ( Rn. 1-241)