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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 74/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0283
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.02.1993 - V ZR 74/92

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5 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 6 Treffer in Alle Sachgebiete.
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6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2184
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann muss die Baubehörde auf Antrag des Nachbarn einschreiten?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2023 - 2 A 2535/21

1. Ein auf die Eingriffsermächtigung des § 58 Abs. 2 Satz 2 BauO-NW gestützter Anspruch des Nachbarn auf bauordnungsrechtliches Einschreiten gegen eine bauliche Anlage voraus, dass das angegriffene Bauvorhaben nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist, zu Lasten des Nachbarn gegen Nachbarrechte verstößt und das behördliche Ermessen im Sinne eines Einschreitens reduziert ist.

2. Die bloße Rechtswidrigkeit der baulichen Anlage reicht nicht aus. Es muss ein zu Lasten des das Einschreiten begehrenden Nachbarn gehender Verstoß gegen eine ihn schützende Vorschrift des öffentlichen Rechts festzustellen sein.

3. Aus dem Zweck der bauordnungsbehördlichen Eingriffsermächtigung folgt allein, dass die Behörde - wenn eine bauliche Anlage gegen Nachbarrechte verstößt - regelmäßig, d.h. vorbehaltlich des Vorliegens eines besonders gelagerten Einzelfalls, zugunsten des in seinen Rechten verletzten Nachbarn einschreiten muss.

4. Das Maß der gebotenen Rücksichtnahme und die Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für die Nachbarn werden grundsätzlich allgemein durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Wirkung auch für das Baurecht bestimmt.

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IBRRS 2022, 0122
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Direktanspruch auf Umsetzung nachbarschützender Auflagen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2021 - 10 S 654/21

1. Im öffentlichen Recht besteht auch gegenüber Hoheitsträgern grundsätzlich kein Direktanspruch des Grundstücksnachbarn auf Umsetzung zu seinem Schutz von der Baurechtsbehörde in eine Baugenehmigung aufgenommener Auflagen.*)

2. Zu den Voraussetzungen des zivilrechtlichen quasi-negatorischen Beseitigungsanspruchs auf Umsetzung nachbarschützender Nebenbestimmungen zu einer Baugenehmigung.*)

3. Zur Verwirkung quasi-negatorischer Ansprüche des Nachbarn.*)

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IBRRS 2014, 2369
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
LAI-Freizeitlärm-Richtlinie: Was ist ein "seltenes Ereignis"?

VG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2014 - 11 K 1402/13

1. Überschreiten die bei einer Nutzung einer Anlage entstehenden Immissionen bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze, muss die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden.*)

2. Ein "seltenes Ereignis" im Sinne der Nr. 4.4 der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie muss ein besonderes, vom regulären Betrieb abweichendes Ereignis sein, das gegenüber dem Normalbetrieb eine eigenständige Bedeutung hat.*)

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IBRRS 2011, 1379
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windkraftanlagen: Unzumutbare optische Beeinträchtigung

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.03.2011 - 8 A 11215/10

1. Für die Frage, wann eine Mehrzahl von Windkraftanlagen zu einer optischen Beeinträchtigung führt, gelten im Grundsatz die gleichen Maßstäbe wie für die Frage, wann von einer Einzelanlage optische Beeinträchtigungen ausgehen. Auch hier stellt das Verhältnis zwischen dem Abstand der Anlagen zum Wohnhaus und der Höhe der Anlagen einen geeigneten Orientierungswert dar.

2. Die Tatsache, dass aus jedem Fenster eines Wohnhauses Windkraftanlagen sichtbar sind, begründet für sich genommen noch keine unzumutbare Beeinträchtigung.

3. Ob die Auflagen zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom Betreiber eingehalten werden, berührt nicht die Frage der Rechtmäßigkeit, sondern der Überwachung der Genehmigung. Werden Dritte durch Auflagen geschützt, stehen ihnen ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung dieser Auflagen zur Verfügung.

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IBRRS 2003, 1821
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Pächter kann keinen Nachbarschutz geltend machen

BVerwG, Beschluss vom 20.04.1998 - 4 B 22.98

Der nur obligatorisch zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigte (hier: Pächter) kann keinen Nachbarschutz aus den Vorschriften des Bauplanungsrechts geltend machen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).*)

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IBRRS 2000, 0283
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.02.1993 - V ZR 74/92

Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen einer Baugenehmigung

Ein Nachbar kann die Einhaltung einer auf der Grundlage entsprechender Vorschriften in einer Baugenehmigung enthaltenen, bestandskräftigen Auflage zu seinem Schutz gegen Lärm (hier: Schließen der Fenster während der Übungsstunden einer Ballettschule) vor den Zivilgerichten im Wege einer quasinegatorischen Unterlassungsklage (§ 823 Abs. 2 BGB; § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog) durchsetzen, auch wenn die Voraussetzungen des § 906 BGB im konkreten Fall nicht vorliegen.

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