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Ihre Suche nach Volltext: V ZR 74/92 ergab gefilterte 1 Treffer in 5 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 2
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 5115
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 155/12
1. Zuschlagsbeschlüsse (§ 90 ZVG) sind - ebenso wie Grundbucheintragungen - zumindest grundsätzlich objektiv "aus sich heraus" auszulegen.*)
2. Greift ein Zuschlag (§ 90 ZVG) in schuldnerfremdes Eigentum ein, ist er unwirksam, wenn ein verständiger Eigentümer nach dem Inhalt der veröffentlichten Terminsbestimmung seine Betroffenheit nicht erkennen und deshalb auch bei Beachtung gehöriger Sorgfalt seine Rechte nicht wahren konnte.*)
Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen einer Baugenehmigung
Ein Nachbar kann die Einhaltung einer auf der Grundlage entsprechender Vorschriften in einer Baugenehmigung enthaltenen, bestandskräftigen Auflage zu seinem Schutz gegen Lärm (hier: Schließen der Fenster während der Übungsstunden einer Ballettschule) vor den Zivilgerichten im Wege einer quasinegatorischen Unterlassungsklage (§ 823 Abs. 2 BGB; § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog) durchsetzen, auch wenn die Voraussetzungen des § 906 BGB im konkreten Fall nicht vorliegen.