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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 141/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 0973; IMRRS 2011, 0696
ImmobilienImmobilien
Beseitigung der Störung durch den Eigentümer selbst

BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 0122
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Direktanspruch auf Umsetzung nachbarschützender Auflagen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2021 - 10 S 654/21

1. Im öffentlichen Recht besteht auch gegenüber Hoheitsträgern grundsätzlich kein Direktanspruch des Grundstücksnachbarn auf Umsetzung zu seinem Schutz von der Baurechtsbehörde in eine Baugenehmigung aufgenommener Auflagen.*)

2. Zu den Voraussetzungen des zivilrechtlichen quasi-negatorischen Beseitigungsanspruchs auf Umsetzung nachbarschützender Nebenbestimmungen zu einer Baugenehmigung.*)

3. Zur Verwirkung quasi-negatorischer Ansprüche des Nachbarn.*)

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IBRRS 2011, 0973; IMRRS 2011, 0696
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beseitigung der Störung durch den Eigentümer selbst

BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10

1. § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auf den Beseitigungsanspruch wegen einer Störung in der Ausübung des Grundstückseigentums keine Anwendung (Bestätigung u.a. von Senat, Urteil vom 23. Februar 1973 -- V ZR 109/71, BGHZ 60, 235, 238).*)

2. Auch nach der Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB bleibt der von dem Störer geschaffene Zustand rechtswidrig; er kann von dem Gestörten daher auf eigene Kosten beseitigt werden.*)

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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

2. Stellungnahme (BGB § 539 Rn. 48-50)