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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 135/98


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0754; IMRRS 2000, 0243
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 02.07.1999 - V ZR 135/98

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1 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2003, 1372
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Treu & Glauben: Verkauf des nachbarlichen Abwehrrechtes

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2003 - 10 B 145/03

1.) Das im Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verankerte Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung gilt auch im öffentlichen Recht.*)

2.) Hiergegen verstößt - unabhängig von der Frage des Verzichts -, wer sein nachbarliches Abwehrrecht zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten anlässlich der Errichtung eines 162,5 m hohen Verwaltungsgebäudes (Post-Tower) für mehrere Millionen DM "verkauft" hat und danach den Einbau und den Betrieb der von einem Lichtkünstler konzipierten, computergesteuerten Beleuchtungsanlage mit Wechselfarben in der gläsernen Gebäudefassade mit Hilfe der Bauaufsichtsbehörde zu verhindern sucht.*)

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IBRRS 2000, 0754; IMRRS 2000, 0243
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 02.07.1999 - V ZR 135/98

Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über die Bebauung eines angrenzenden Grundstücks

Eine vergleichsweise getroffene Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, der Bebauung eines angrenzenden Grundstücks nicht weiter entgegenzutreten, ist nicht deshalb sittenwidrig, weil die hierfür vom Bauwilligen zu erbringende Zahlung weit über die Minderung des Wertes des beeinträchtigten Grundstücks hinausgeht.

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