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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 2/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0300
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 06.05.1993 - III ZR 2/92

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11 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1993, 475 BGH - Verjährung von Amtshaftungsansprüchen bei positivem Bauvorbescheid

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 3011
AmtshaftungAmtshaftung
Kind bekommt keinen KITA-Platz: Eltern können Schadensersatz verlangen

BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 278/15

1. Der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe verletzt seine Amtspflicht, wenn er einem gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII (in der ab dem 1. August 2013 geltenden Fassung) anspruchsberechtigten Kind trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt. Für das Verschulden des Amtsträgers kommt dem Geschädigten ein Beweis des ersten Anscheins zugute.*)

2. Die mit dem Anspruch aus § 24 Abs. 2 SGB VIII korrespondierende Amtspflicht bezweckt auch den Schutz der Interessen der personensorgeberechtigten Eltern.*)

3. In den Schutzbereich der verletzten Amtspflicht fällt auch der Verdienstausfallschaden, den Eltern dadurch erleiden, dass ihr Kind entgegen § 24 Abs. 2 SGB VIII keinen Betreuungsplatz erhält.*)

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IBRRS 2016, 2838; IMRRS 2016, 1685; IVRRS 2016, 0065
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Beweiserleichterung bei Amtshaftung wegen unterlassener Zustellung einer Klageschrift

BGH, Urteil vom 14.07.2016 - III ZR 265/15

1. Die Bestimmungen des Art. 32 des NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommens über die Zustellung von Klageschriften schützen auch das Vermögensinteresse des Klägers, dessen Klageschrift zugestellt werden soll.*)

2. Ist die Beweislage des von einer Amtspflichtverletzung Betroffenen in Bezug auf die Entstehung eines Schadens durch die Amtspflichtverletzung, deretwegen er Schadensersatz begehrt, erheblich verschlechtert worden, können ihm Beweiserleichterungen bis hin zu einer Umkehr der Beweislast zugutekommen (Bestätigung BGH, Urteile vom 08.12.1977 - III ZR 46/75, VersR 1978, 282; vom 22.05.1986 - III ZR 237/84, NJW 1986, 2829; vom 29.07.1989 - III ZR 206/88, BGHRZ Nr. 6107 und vom 21.10.2004 - III ZR 254/03, VersR2005, 1079).*)

3. Wird durch eine Amtspflichtverletzung eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung verhindert und sind für die Zukunft keine realistischen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung erkennbar, ist ein Schaden des Betroffenen eingetreten. Dabei genügt nach § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass es in Zukunft keine solchen Möglichkeiten geben wird.*)

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IBRRS 2015, 0556
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Freiflächenfotovoltaikanlage ist kein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben!

OLG Dresden, Urteil vom 05.03.2014 - 1 U 635/13

1. Eine Freiflächenfotovoltaikanlage ist kein privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB.*)

2. Zum Umfang des Drittschutzes eines positiven Bauvorbescheides.*)

3. Anderweitige Ersatzmöglichkeit gegenüber dem Architekten.*)

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IBRRS 2000, 0359
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 09.06.1994 - III ZR 37/93

Lehnt die Behörde eine beantragte Bauvoranfrage zu mehreren Planungsvarianten mit unterschiedlicher baulicher Ausnutzung insgesamt ab, obwohl das Bauvorhaben jedenfalls nach einem der Vorschläge genehmigungsfähig gewesen wäre, so kann aus dem Umstand allein, daß die Antragsteller im Klagewege vorrangig auch die weitergehende Planung verfolgt haben, nicht zwingend der Schluß gezogen werden, sie hätten von der Genehmigung einer Variante mit geringerer baulicher Ausnutzung nicht Gebrauch gemacht. Läßt ihr Verhalten im übrigen ihre ernsthafte Bereitschaft erkennen, sich jedenfalls auch mit einem Bauvorbescheid hinsichtlich der genehmigungsfähigen Planung zu begnügen, ist die Pflichtverletzung für den Schaden ursächlich geworden, der ihnen dadurch entstanden ist, daß sie das Grundstück nicht unter Verwendung des Vorbescheids nach Ablauf einer zur Entscheidung über die Bauvoranfrage angemessenen Bearbeitungszeit veräußern konnten.

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IBRRS 2000, 0394
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schützwürdiges Interesse in Richtigkeit einer Auskunft

BGH, Urteil vom 05.05.1994 - III ZR 28/93

1. Die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens an den Antragsteller gerichtete, schriftliche und vom Amtsleiter unterzeichnete Mitteilung der unteren Bauaufsichtsbehörde, daß "gegen das Bauvorhaben keine planungs- und baurechtlichen Bedenken bestehen", kann geeignet sein, bei dem Adressaten - aber auch bei einem Dritten, der am Erwerb des Objekts zur Durchführung des Bauvorhabens interessiert ist - ein schutzwürdiges Vertrauen in die Richtigkeit der Auskunft zu begründen, das Grundlage für Vermögensdispositionen sein kann.*)

2. In einer derartigen Mitteilung kann auch eine "Maßnahme" i. S. des § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW gegenüber dem genannten Personenkreis liegen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 16. Januar 1992 - III ZR 18/90 - BGHZ 117, 83).*)

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IBRRS 2000, 0338
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 10.03.1994 - III ZR 9/93

1. Die rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage begründet keinen Entschädigungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde nach § 68 Abs. 1 Satz 2 des Polizeiverwaltungsgesetzes PVG von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 1. August 1981 GVBl. S. 179, 232. Offen bleibt, ob eine analoge Anwendung des § 68 Abs. 1 Satz 2 PVG auf rechtswidrige Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde in den Fällen zulässig ist, in denen die Bauaufsichtsbehörde ihr verliehene polizeiliche Spezialbefugnisse § 88 Abs. 1 LBauO in der Fassung vom 20. Juli 1982 GVBl. S. 264; § 58 Abs. 2 LBauO in der Fassung vom 28. November 1986 GVBl. S. 307 wahrgenommen hat, und ob die Neufassung des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 9. Juli 1993 GVBl. S. 420, ersetzt durch die Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 1993 GVBl. 595 eine Änderung der Haftung der Bauaufsichtsbehörden bewirkt hat.

2. Die rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage des Grundstückseigentümers kann zu dessen Lasten einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen und einen auf die "Bodenrente" gerichteten Entschädigungsanspruch begründen.

3. Wird der Amtshaftungsanspruch darauf gestützt, daß die Amtspflichtverletzung im Erlaß eines rechtswidrigen belastenden Verwaltungsakts oder in der rechtswidrigen Ablehnung oder Unterlassung eines begünstigenden Verwaltungsakts bestehe, so fällt in der Regel die Drittgerichtetheit der verletzten Amtspflicht mit der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zusammen.

4. Das Provisionsinteresse eines vom Grundstückseigentümer mit der "Baureifmachung" eines Grundstücks beauftragten Architekten fällt nicht in den Schutzbereich der Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde, die bei der Bearbeitung einer von diesem Architekten im eigenen Namen gestellten Bauvoranfrage wahrzunehmen sind.




IBRRS 2000, 0315
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 23.09.1993 - III ZR 139/92

Drittschützende Amtspflicht gegenüber Erwerber bei Erteilung eines Bauvorbescheids

Die Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde, einen inhaltlich unrichtigen (positiven) Bauvorbescheid nicht zu erteilen, kann drittschützende Wirkung auch zugunsten eines künftigen Käufers entfalten, der das Grundstück in Vertrauen auf jenen Bescheid von dessen ursprünglichem Adressaten erwirbt (Fortführung der Grundsätze des für BGHZ vorgesehenen Senatsurteils vom 6. Mai 1993 - III ZR 2/92).

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IBRRS 2000, 0300
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 06.05.1993 - III ZR 2/92

Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des Amtshaftungsanspruches bei erfolglosem Verwaltungsrechtsstreit

a) Zur näheren Bestimmung des Kreises der geschützten "Dritten" bei der Erteilung eines rechtswidrigen (positiven) Bauvorbescheides.

b) Zur Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs, der aus dem Erlaß eines rechtswidrigen (positiven) Bauvorbescheides hergeleitet wird, wenn ein - im Ergebnis erfolgloses - verwaltungsgerichtliches Verfahren mit dem Ziel geführt worden ist, die Erteilung einer dem Vorbescheid entsprechenden Baugenehmigung zu erwirken.

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks
V. Verjährung im Gesamtschuldnerausgleich
2. Verjährung des Anspruchs aus § 426 Abs. 1 BGB