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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 35/12
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2013 - Verg 35/12
Volltext44 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Beiträge gefunden |
VPR 2019, 75 | EuGH - Nachprüfungsverfahren ohne Angebotsabgabe? |
IBR 2014, 295 | KG - Keine Umgehung der Loslimitierung durch Bietergemeinschaft(en) oder Nachunternehmer! |
VPR 2014, 128 | KG - Keine Umgehung der Loslimitierung durch Bietergemeinschaft(en) oder Nachunternehmer! |
IBR 2013, 234 | OLG Düsseldorf - Gebäudereinigung: Forderung nach nicht vorbestraften Mitarbeitern unzulässig! |
32 Volltexturteile gefunden |
VK Westfalen, Beschluss vom 20.08.2020 - VK 3-19/20
1. Der Ausschluss des erstplatzierten Bieters ohne Aufklärung ist vergaberechtlich unzulässig.*)
2. Die Ausschreibungsunterlagen waren eindeutig. Solange die Vergabeunterlagen einen Bieter nicht daran hindern, seine Vorstellungen und geschäftliche Interessen (Einbeziehung von Erlösen) zu verfolgen, muss ein öffentlicher Auftraggeber das hinnehmen oder seine Ausschreibungsunterlagen so gestalten, dass dies nicht mehr möglich ist.*)
VolltextOLG Rostock, Beschluss vom 12.08.2020 - 17 Verg 2/20
1. Die Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien erfolgt danach, ob sie im Schwerpunkt die Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Bieters oder die Wirtschaftlichkeit des Angebots betreffen.*)
2. Der Eigenbetrieb von Hubschraubern kann danach ein zulässiges Zuschlagskriterium sein, wenn aufgezeigt wird, dass er das Ausfallrisiko reduziert.*)
3. Die Gesamtflottenstärke eines Bieters lässt ohne weitere Regelungen einen Bezug zur Ausfallsicherheit nicht erkennen und ist deshalb kein nach § 152 Abs. 3 Nr. 2 GWB zulässiges Zuschlagskriterium.*)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2020 - Verg 39/19
1. Im Vergabenachprüfungsverfahren jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
2. Regelmäßig dokumentiert ein Unternehmen sein Interesse am Auftrag durch die Abgabe eines Angebots oder Teilnahmeantrags. Wird kein Angebot oder Teilnahmeantrag abgegeben, bedarf das Interesse am Auftrag der weiteren Darlegung.
3. Die Nichtabgabe eines Angebots für das geforderte Interesse am Auftrag ist regelmäßig unschädlich, wenn das Unternehmen durch die vergaberechtsverletzende Gestaltung des Vergabeverfahrens oder der Vergabeunterlagen an der Abgabe eines chancenreichen Angebots gehindert oder erheblich beeinträchtigt war.
4. Wird kein Angebot abgegeben, muss das ein Interesse am Auftrag bekundende Unternehmen substantiiert darlegen, gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Abgabe eines Angebots oder Teilnahmeantrags gehindert gewesen zu sein.
VolltextVK Bund, Beschluss vom 19.11.2019 - VK 1-81/19
1. Schreibt der Auftraggeber eine "Rahmenvereinbarung Handwerkerpool bundesweit" aus, um die Aufträge für seine einzelnen Liegenschaften in einer einzigen Ausschreibung zu bündeln, richtet sich der maßgebliche Schwellenwert nach dem "voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung". Die Werte aller Lose für die einzelnen Liegenschaften sind daher zu addieren.
2. Das Kriterium "Anzahl der Mitarbeiter" ist kein Zuschlags-, sondern ein Eignungskriterium.
3. Ein Eignungskriterium darf grundsätzlich nicht zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots herangezogen werden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn es nicht der Beurteilung der allgemeinen Ausstattung des Bieterunternehmens dient, sondern der Qualität des auf den konkreten Auftrag abgegebenen Angebots.
VolltextVK Rheinland, Beschluss vom 26.03.2019 - VK 5/19
1. Ein Auftraggeber darf den Bietern verbindliche Preisobergrenzen vorgeben. Deren Angemessenheit ist für ihre Rechtmäßigkeit ohne Bedeutung.*)
2. Die Wahl des offenen Verfahrens ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn die Voraussetzungen eines Verhandlungsverfahrens vorliegen.*)
VK Westfalen, Beschluss vom 07.03.2019 - VK 1-4/19
1. Die Vergütung von Lösungsvorschlägen hat dann nach der HOAI zu erfolgen, wenn die geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen honorarpflichtige Leistungen nach der HOAI darstellen. Dies gilt auch für Leistungen, deren anrechenbare Kosten die Honorartafelwerte der HOAI übersteigen.
2. Ideenskizzen gehören in den Bereich der "Planungswettbewerbe", aber nicht in den Bereich der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
3. Verlangt der Auftraggeber nicht nur eine Ideenskizze, sondern macht er konkrete Vorgaben, die teilweise der HOAI Objektplanung, Leistungsphase 2, entsprechen, sind diese nicht mit einer Aufwandsentschädigung abzugelten, sondern nach HOAI zu vergüten.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2018 - Verg 36/17
1. Schließen der öffentliche Auftraggeber, der Bestbieter und der antragstellende Mitbewerber vor der Vergabekammer bzw. dem Vergabesenat einen Vergleich, wonach das Vergabeverfahren zurückversetzt wird und die Beteiligten sich darüber einig sind, dass die Eignung des Bestbieters nicht mehr bezweifelt wird, ist der Mitbewerber hieran gebunden.
2. Sofern der Vergleich nicht unwirksam ist, kann ein Ausschluss des Angebots des Bestbieters mangels Eignung vom Mitbewerber nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Haben sich die Verfahrensbeteiligten darauf geeinigt, dass die Bieter die Möglichkeit erhalten, ihre abgegebenen und anschließend verbindlich verhandelten Angebote zu überarbeiten und sodann ein letztes Angebot abzugeben, schließt dies die Möglichkeit aus, zusätzlich ein gänzlich neues, bisher nicht verhandeltes Hauptangebot abzugeben.
VolltextVK Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - VK 1-47/17
1. "Vergabereife" liegt vor, wenn der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung erstellt und tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die ausgeschriebenen Leistungen fristgemäß aufgenommen werden können. Ob die Leistungsbeschreibung vergabegemäß ist, steht der "Vergabereife" nicht entgegen.
2. Der öffentliche Auftraggeber muss in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse angeben, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Das gilt auch für das zweistufige nicht offene Verfahren mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
3. Der Auftraggeber muss bei einem nicht offenen Verfahren nur das offen zu legen, was er hat. Er ist nicht dazu verpflichtet, bereits tatsächlich alle Unterlagen im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung zusammengestellt zu haben, damit diese heruntergeladen werden können.
VolltextVK Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - VK 1-1/18
1. "Vergabereife" liegt vor, wenn der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung erstellt und die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die ausgeschriebenen Leistungen fristgemäß aufgenommen werden können. Ob die Leistungsbeschreibung vergabegemäß ist, steht der "Vergabereife" nicht entgegen.
2. Der öffentliche Auftraggeber muss in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse angeben, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Das gilt auch für das zweistufige nicht offene Verfahren mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
3. Der Auftraggeber muss bei einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nur das offen legen, was er hat. Er ist nicht dazu verpflichtet, bereits alle Unterlagen im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung zusammengestellt zu haben, damit diese heruntergeladen werden können.
VolltextVK Bund, Beschluss vom 28.09.2017 - VK 1-93/17
1. Wird für die von den Bietern zu erfüllenden Eignungsanforderungen in der Bekanntmachung auf die "Auftragsunterlagen" verwiesen und verweist diese wiederum auf einzelne Ziffern der Bekanntmachung, so läuft der Verweis leer. Die Eignungsanforderungen sind in vergaberechtswidriger Weise nicht eindeutig formuliert.
2. Verlangt der Auftraggeber, dass auch "Drittunternehmer" mit dem Angebot bestimmte Eignungsnachweise vorlegen müssen (u. a. Handelsregisterauszug, Verpflichtungserklärung, Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und zu den Geschäftsbeziehungen), ist dies vergaberechtswidrig, soweit es sich bei diesen Unternehmen um reine Nachunternehmer handelt.