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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 152/15
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 152/15
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Celle, Urteil vom 18.01.2018 - 11 U 121/17
1. Ein Bieter kann wegen eines Vergaberechtsverstoßes keinen Schadensersatz vor den Zivilgerichten geltend machen, wenn er zuvor keinen vergaberechtlichen Primärrechtsschutz in Anspruch genommen hat.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt.
3. Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist. Die Absicht der dreimaligen Verwendung ist auch dann belegt, wenn der Verwender die Klausel dreimal mit demselben Vertragspartner vereinbart.
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 152/15
1. Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kommt nur zur Anwendung, sofern nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar sind (Bestätigung von BGH, Urteile vom 05.05.2010 - III ZR 209/09, BGHZ 185, 310 Rz. 14 m.w.N.; vom 09.09.2012 - VIII ZR 327/11, NJW 2012, 2270 Rz. 28 m.w.N.; vom 03.12.2014 - VIII ZR 224/13, WuM 2015, 80 Rz. 16). Hierbei bleiben Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernsthaft in Betracht kommen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 05.05.2010 - III ZR 209/09, a.a.O. m.w.N.; vom 09.05.2012 - VIII ZR 327/11, a.a.O.; vom 18.07.2012 - VIII ZR 337/11, BGHZ 194, 121 Rz. 16).*)
2. Einer unter der Geltung des § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 MHG von einem Vermieter in einem Wohnraummietvertrag gestellten Formularklausel, die bestimmt:
"Spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres ist über die vorangegangene Heizperiode abzurechnen. [...]",
ist keine Ausschlusswirkung dahin beizumessen, dass der Vermieter mit Ablauf dieser Frist gehindert ist, Heizkostennachforderungen geltend zu machen.
8 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
IV. Auslegung von AGB ( Rn. 219-220)
1. Grundsatz: Zwölf-Monats-Frist des § 556 Abs. 3 S. 2 BGB (BGB § 556 Rn. 535)
1. Änderung durch Vertrag (BGB § 556 Rn. 66)
VI. Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB) (BGB § 556 Rn. 417-421)
2. Erstattungsanspruch des Mieters (BGB § 556 Rn. 707-713)
K. Abweichende Vereinbarungen (BGB § 556 Rn. 624-630)
1. Nachforderungsanspruch (BGB § 556 Rn. 700-706)
a) Räumung von Gegenständen bzw. Einrichtungen (BGB § 546 Rn. 37-43)
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |