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Ihre Suche nach Volltext: VIII ZR 138/06 ergab gefilterte 5 Treffer in 7 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 2
Schmidt-Futterer, Mietrecht: 4
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2732; VPRRS 2021, 0214
Mit Beitrag
Vergabe
Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!
VK Berlin, Beschluss vom 13.07.2021 - VK B 2-12/21
1. Den unangemessen niedrig erscheinenden Preis eines Nebenangebots muss der Auftraggeber ordnungsgemäß aufklären. Oberflächliche Begründungen oder die unkritische Übernahme von Erklärungen des Bieters stellen keine ordnungsgemäße Preisprüfung dar.
2. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn ein Bieter nicht das anbietet, was der Auftraggeber nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die Vergabeunterlagen klar und eindeutig sind.
3. Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben genügen nicht für einen Ausschluss. Denn Zweifel an der Auslegung und fehlende eindeutige Vorgaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Mieterhöhung bei größerer Wohnung als vertraglich vereinbart?
BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 138/06
Übersteigt die tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche, so ist einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters die vertraglich vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Flächenüberschreitung nicht mehr als 10 % beträgt (Fortführung des Senatsurteils vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, IMR 2006, 1018 - nur online = NJW 2004, 3115).*)