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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 13/01


Bester Treffer:
IBRRS 2001, 0030; IMRRS 2001, 0013
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation

BGH, Urteil vom 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

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1 Treffer für den Bereich Vergaberecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 1478; VPRRS 2017, 0390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2017 - 14 U 200/15

1. Formlose Erörterungen in einer Baubesprechung können regelmäßig nicht als Anordnungen zur Erbringung von Mehrleistungen im Umfang von weit über einer Million Euro verstanden werden.

2. Wird im der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Art und Weise der Herstellung des versprochenen Werks vereinbart, sondern nur - ohne Fixierung der näheren Einzelheiten zur Durchführung - ein bestimmter Erfolg versprochen, stellt der Einsatz anderer als vom Auftragnehmer vorgesehener Baumaschinen keine Leistungsänderung dar, sondern ist bereits vom vertraglichen Leistungsumfang umfasst.

3. Der Auftragnehmer ist im Ausschreibungs- und Angebotsstadium grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ausschreibung auf (Planungs-)Fehler hin zu untersuchen, weil er als Bieter die Prüfung der Vergabeunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt.

4. Enthält die Ausschreibung jedoch einen offensichtlichen Fehler, trifft den Bieter eine entsprechende Hinweispflicht. Unterlässt er in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis, ist er gehindert, später Nachtragsforderungen zu stellen.




IBRRS 2001, 0030; IMRRS 2001, 0013
Mit Beitrag
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation

BGH, Urteil vom 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

Zum Abschluß und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion.*)

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