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Ihre Suche nach Volltext: VII ZB 98/06 ergab gefilterte 2 Treffer in 6 Bereichen.
Prozessgebühr aus dem selbständigen Beweisverfahren
BGH, Beschluss vom 12.04.2007 - VII ZB 98/06
Ist der Auftrag für das selbständige Beweisverfahren unter Geltung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung erteilt worden, der Auftrag für das Hauptsacheverfahren unter Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, ist die Prozessgebühr aus dem selbständigen Beweisverfahren auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen.*)
Nur selbständiges Beweisverfahren unterliegt Geltung der BRAGO
OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.09.2006 - 8 W 359/06
Fällt der Auftrag für ein selbständiges Beweisverfahren noch unter die Geltung der BRAGO, wurde aber der Auftrag für die Vertretung in der Hauptsache erst unter der Geltung der RVG erteilt, so bestimmt sich die Prozessgebühr für das Beweisverfahren nach der BRAGO, die Verfahrensgebühr für das Hauptsacheverfahren nach RVG, wobei eine Anrechnung der Prozessgebühr auf die Verfahrensgebühr vorzunehmen ist (Vorbem. 3 Abs. 5 VV-RVG).*)