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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 280/05


Beste Treffer:
IBRRS 2006, 4998
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 31.10.2006 - VI ZR 280/05

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IBRRS 2006, 4495; IMRRS 2006, 3205
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Einigungsgebühr ist mehr als frühere Vergleichsgebühr

BGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 280/05

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2 Treffer für den Bereich Vergaberecht.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2009, 2845; IMRRS 2009, 1551; VPRRS 2009, 0235
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsanwaltsvergütung im Vergabeverfahren

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.05.2009 - 1 Verg 1/09

1. Mangels eines konkreten Gebührentatbestands verdient der Rechtsanwalt für die Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer eine Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urt. vom 23.09.08 - Az. X ZB 19/07).

2. Daneben kann der Rechtsanwalt grds. aber zusätzlich auch im Rahmen einer außergerichtlichen Tätigkeit die Einigungsgebühr Nr. 1000 RVG-VV verlangen , sofern deren Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind.

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IBRRS 2006, 4998
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 31.10.2006 - VI ZR 280/05

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2006, 4495; IMRRS 2006, 3205
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Einigungsgebühr ist mehr als frühere Vergleichsgebühr

BGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 280/05

Zu den Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr.*)

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