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OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.11.2012 - 13 ME 231/12
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2013, 97 | OVG Niedersachsen - Vergabe einer Dienstleistungskonzession: Wie ist das Verfahren zu gestalten? |
2 Volltexturteile gefunden |
OVG Sachsen, Beschluss vom 13.10.2022 - 4 B 241/22
1. Das Auswahlverfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die die Vergabe von Zuwendungen zur Erschließung bislang unterversorgter Gebiete mit schnellen Gigabit-Breitbandinternetanschlüssen zum Gegenstand hat, darf in Anlehnung an die kartellvergaberechtlichen Regelungen gestaltet werden. Der Auftraggeber kann dann die Vorschriften der KonzVgV und der VgV anwenden.
2. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden von der Wertung ausgeschlossen. Auf eine tatsächliche oder konkrete Wettbewerbsrelevanz der betroffenen Angebotsinhalte kommt es nicht an, formal ist jede Abweichung gleichwertig.
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.11.2012 - 13 ME 231/12
1. Überwiegendes spricht dafür, dass sich ein Rettungsdienstträger in einem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren zur Erteilung einer Dienstleistungskonzession für die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes bei derzeit fehlenden speziellen rechtlichen Vorgaben an die existierenden Bestimmungen des förmlichen Vergaberechts anlehnen kann. Daraus ergibt sich, dass auch formelle Ausschlussfristen festgelegt werden dürfen, innerhalb derer vollständige Bewerbungsunterlagen vorzulegen sind.*)
2. Eine weithin greifende Vorverlagerung des gerichtlichen Rechtsschutzes "nicht zum Zuge gekommener" Dritter in den Zeitraum zwischen Auswahlentscheidung und Erlass eines Verwaltungsakts oder Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages kennt das allgemeine Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht im Gegensatz zum Vergaberecht nicht.*)
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(13.11.2012) Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 12. November 2012 - 13 ME 231/12 - in einem Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Gunsten eines im Auswahlverfahren ausgeschlossenen Rettungsdienstunternehmens abgelehnt.
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