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Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "VgK-06/2015"


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IBRRS 2015, 2024; VPRRS 2015, 0215
VergabeVergabe
Projekt unterschreitet Schwellenwert: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.04.2015 - VgK-06/2015

Auch wenn ein Planer aus einem rechtswidrig nicht europaweit bekannt gemachten Planungswettbewerb als 1. Preisträger einen Anspruch darauf hat, dass die Vergabe des Auftrags ausschließlich mit ihm und den weiteren Preisträgern durchgeführt wird, kann dieser Anspruch nicht mehr vor der Vergabekammer geltend gemacht werden, wenn aus dem ursprünglich oberhalb des Schwellenwerts gelegenen Projekt bis zur Bekanntmachung des konkreten Auftrags ein Vertragsgegenstand wird, der bei ordnungsgemäßer Kostenschätzung den Schwellenwert von 207.000 Euro unterschreitet.

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