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Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "Rs. C-205/03"


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 0166; VPRRS 2014, 0051
VergabeVergabe
Wann handelt eine öffentliche Einrichtung als Unternehmen?

Generalanwalt beim EuGH, Beschluss vom 10.11.2005 - Rs. C-205/03

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2 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 2266; VPRRS 2007, 0122
VergabeVergabe
Bindung an europäisches Wettbewerbsrecht

EuGH, Urteil vom 11.07.2006 - Rs. C-205/03 P

1. Der Begriff des Unternehmens im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft umfasst jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.

2. Insoweit ist es das Anbieten von Gütern oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt, was den Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit kennzeichnet, so dass bei der Beurteilung des Wesens der Einkaufstätigkeit der Kauf eines Erzeugnisses nicht von dessen späterer Verwendung zu trennen ist und die spätere Verwendung des erworbenen Erzeugnisses zwangsläufig den Charakter der Einkaufstätigkeit bestimmt.

3. Die öffentliche Hand ist nicht an das europäische Wettbewerbsrecht gebunden, wenn die beschafften Waren und Dienstleistungen eigenen, gemeinnützigen Zwecken dienen.

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IBRRS 2014, 0166; VPRRS 2014, 0051
VergabeVergabe
Wann handelt eine öffentliche Einrichtung als Unternehmen?

Generalanwalt beim EuGH, Beschluss vom 10.11.2005 - Rs. C-205/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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