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Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "21.VK-3194-08 / 08"

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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2008, 1145; VPRRS 2008, 0106
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Angebotsausschluss wegen fehlender Eignungsnachweise

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.03.2008 - 21.VK-3194-08/08

1. Auch nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu den "fehlenden Erklärungen" (z.B. BGH v. 18.02.2003 - X ZB 43/02) ist ein Angebotsausschluss nur dann zwingend, wenn trotz klaren Verlangens eine Erklärung nicht abgegeben worden ist. Eine objektive Mehrdeutigkeit in den geforderten Belegen darf nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen.*)

2. Bei der Wertung verfügt der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich über einen weiten Beurteilungsspielraum. Eine rechtswidrige Überschreitung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn der Auftraggeber von unzutreffenden bzw. unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachwidrige Erwägungen angestellt oder sich an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab nicht hält.*)

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