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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 2996; VPRRS 2014, 0647
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beweis für Höchstpreisüberschreitung muss der Auftraggeber führen!

LG Bonn, Urteil vom 18.12.2013 - 1 O 465/12

1. Ein Verstoß gegen die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) hat die (Teil-)Nichtigkeit des vereinbarten Preises zu Folge. Das führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Rechtsgeschäfts, sondern zu dessen Aufrechterhaltung mit dem zulässigen Höchstpreis.

2. Behauptet der Auftraggeber, dass die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Preise über den im Verkehr üblichen Preisen liegen, muss er dies vollumfänglich darlegen und beweisen.

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